Formale Schritte zu Beginn des Studiums

Zu Beginn Ihres Studium müssen Sie sich offziell bei der Universität einschreiben, um ordentliche*r Student*In der Universität Bonn zu werden. Zudem müssen Sie einmalig die "Zulassung zur Bachelorprüfung" beim wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsamt beantragen, bzw. wenn Sie im Begleitfach studieren, sich registrieren lassen.

Einschreibung

Mit der Einschreibung werden Sie ordentlicher Student bzw. ordentliche Studentin der Universität Bonn. Die Einschreibung findet im Studierendensekretariat, Poppelsdorfer Allee 49, 53113 Bonn, statt.

Der Studiengang "B.Sc. Volkswirtschaftslehre" ist zulassungsfrei. Sie können sich unmittelbar online einschreiben. Der Begriff "Bewerberportal" auf der Webseite für die Einschreibung irritiert zunächst. Formal "bewerben" Sie sich, werden aber sofort zugelassen und Ihr Antrag auf Einschreibung wird entgegen genommen. Sobald der Semesterbeitrag bei der Universität eingegangen ist, wird Ihre Uni-ID aktiviert und Sie können auf das Serviceportal für Studierende zugreifen. Rechtlich gesehen erlangen Sie den Studierendenstatus ab dem 01.10. (Beginn des Wintersemesters). Ab dann gilt auch erst Ihr Studentenausweis und das Semesterticket für den ÖPNV. Beides finden Sie in der "Uni Bonn App".

Bei den zulassungsbeschränkten Teilstudiengängen "Wirtschaftswissenschaften" (Zwei-Fach/Kern- und Begleitfach) erfolgt die Einschreibung, nachdem Sie einen Zulassungsbescheid mit Einschreibefrist (Zulassung im August, Einschreibung im September) erhalten haben.

Die für die Einschreibung notwendigen Dokumente finden Sie auf den Webseiten des Studierendensekretariates.

Zulassung zum Bachelorprüfungsverfahren

Zu Beginn des Studiums muss jede*r Studierende einmalig die "Zulassung zur Bachelorprüfung" beantragen. Damit melden Sie sich nicht zu einer bestimmten Klausur an (das kommt erst später), sondern Sie müssen zum Gesamtprüfungsverfahren zugelassen werden, das über die gesamte Studiendauer geht und alle Prüfungsleistungen einschließt. Es kann auch Zulassungshindernisse geben, z.B. wenn man schon mal VWL studiert hat und seinen Prüfungsanspruch endgültig verloren hat. Sie müssen auf den Webseiten des Prüfungsamtes einen Datenbogen ausfüllen und folgende Unterlagen einreichen:

  • Einschreibebescheinigung vom Studentensekretariat oder Studierendenausweis
  • Anrechungsunterlagen, falls Sie Vorstudien haben, die Sie anrechnen lassen wollen

Die Fristen für die Zulassung finden Sie auf den Webseiten des Prüfungsamtes.

Wenn Sie Wirtschaftswissenschaften als Begleitfach studieren, müssen Sie sich in dem Semester, in dem Sie mit dem Begleitfachstudium beginnen, am Anfang der Vorlesungszeit beim Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsamt registrieren.

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