Berechnung der Gesamtnote 

Zwischenwert in BASIS:

Die im Notenspiegel in BASIS ausgewiesene Note ist ein Zwischenwert und keine Endnote.

Prüfungsordnung 2016

§ 26 Bewertung der Prüfungsleistungen, Bildung der Noten und Bestehen der Bachelorprüfung
(5) Zur Berechnung der Gesamtnote werden die bestandenen benoteten Module herangezogen. Jede einzelne Modulnote wird durch Multiplikation mit der Anzahl der Leistungspunkte des entsprechenden Moduls gewichtet. Abweichend hiervon wird die Bachelorarbeit mit 15 LP gewichtet. Die Summe aller so gewichteten Modulnoten wird durch die Gesamtzahl der Leistungspunkte (Anmerkung: Berechnungsgrundlage ist die Summe der Gewichte) aller benoteten Module dividiert (gewichtetes arithmetisches Mittel). Absatz 2 Satz 4 gilt entsprechend. Abweichend hiervon lautet die Gesamtnote „ausgezeichnet“, wenn die errechnete Gesamtnote nicht schlechter als 1,3 ist und die Bachelorarbeit mit „sehr gut“ (1,0) benotet worden ist. Erwirbt ein Prüfling im fachgebundenen bzw. im freien Wahlpflichtbereich mehr als die in § 4 Abs. 4 vorgesehenen Leistungspunkte, so sind die Leistungspunkte der Module dieses Bereichs zu skalieren. Der Skalierungsfaktor errechnet sich als Verhältnis aus den benötigten zu den in allen Modulen dieses Bereichs erreichten Leistungspunkten. Unbenotete Module sowie solche Module, die mangels Vergleichbarkeit der Notensysteme als „bestanden“ anerkannt wurden, gehen in die Berechnung der Gesamtnote nicht ein.

(6) Bei der Bildung der Modulnoten und der Gesamtnote wird nur die erste Dezimalstelle nach dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.

Der Prüfungsordnung vom 15. Juni 2011 können Sie entnehmen, wie sich die tatsächliche Gesamtnote berechnet, die erst nach Erbringung aller Prüfungsleistungen gebildet wird.

§ 20 Bewertung der Prüfungsleistungen, Bildung der Noten, Bestehen und Nichtbestehen der Bachelorprüfung 

(5) Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich als mit den jeweiligen Leistungspunkten gewichtetes arithmetisches Mittel der einzelnen Modulnoten und der Note der Bachelorarbeit. Absatz 2 S. 3 gilt entsprechend. In die Gesamtnote fließen die Noten nicht bestandener Module und einer nicht bestandenen Bachelorarbeit nicht ein. Abweichend hiervon lautet die Gesamtnote „ausgezeichnet“, wenn die Durchschnittsnote aller Modulprüfungen nicht schlechter als 1,3 ist und die Bachelorarbeit mit 1,0 benotet worden ist.  Unbenotete Module sowie solche, die mangels Vergleichbarkeit der Notensysteme als „bestanden“ angerechnet wurden, gehen in die Berechnung der Gesamtnote nicht ein.

(6) Bei der Bildung der Modulnoten und der Gesamtnote wird nur die erste Dezimalstelle nach dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.

Anlage 5: Skalierung und Gewichtung

Es gelten folgende Skalierungs- und Gewichtungsregeln:

1. Wird in einem Bereich die benötigte Leistungspunktezahl überschritten, sind die, in allen dem Bereich zugehörigen Modulen, erzielten Leistungspunkte mit einem Faktor zu multiplizieren. Der Faktor errechnet sich als Verhältnis aus den benötigten zu in allen Modulen erreichten Leistungspunkten (Skalierung).

2. Die einzelne Modulnote wird mit den skalierten Leistungspunkten multipliziert (Gewichtung).

3. Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich als arithmetisches Mittel aus allen einzelnen, gewichteten Modulnoten. Bereichsnoten werden nicht gebildet. Angegebene Bereichsnoten sind rein informatorisch.

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