Häufige Fragen

Kontakt

Auslandskoordination, Fachstudienberatung Master:

Sabine Hübner-Monien, Ph.D.
Tel.: 0228 73-9450
E-Mail: auslandskoordination.wiwi@uni-bonn.de

Studienmanagement, Fachstudienberatung Bachelor:
Vera Häckel
Tel.: 0228 73-9451
E-Mail: studienmanagement.wiwi@uni-bonn.de

Wirtschaftswissenschaftliches Prüfungsamt:
Geschäftsführung: Viktoria Rohleder
Sachbearbeitung: Liesa Hausmann, Sylvia Kolb und Astrid Simon
Tel.. 0228 73-9188
E-Mail: vwlpa@uni-bonn.de

Einen Grundriss des Juridicums finden Sie hier.

Unsere Sprechstunden finden sie hier:

Außerhalb der Sprechstunden ist Publikumsverkehr in der Regel nicht möglich.

Wir benötigen diese Zeit, um unsere Aufgaben möglichst schnell und effizient durchführen zu können, was wiederum letztendlich Ihnen zugute kommt.

Bescheinigungen & Formales

Wir können Ihnen folgende gestempelte Leistungsübersichten ausstellen, die entweder während unserer Sprechstunden abgeholt oder per Post an Sie versandt werden können:

  • ein englisches und/oder deutsches Exemplar mit allen Leistungen,
  • ein englisches und/oder deutsches Exemplar ohne Fehlleistungen (dieses enthält den Vermerk 'dient nicht zur Vorlage an einer anderen Hochschule').

Eine Bescheinigung über die gesamte Studienzeit zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Sie auf formlosen, schriftlichen Antrag beim Studentensekretariat. Sollte Ihre gesamte Studienzeit vor dem WS1994/95 liegen, so stellen Sie den Antrag bitte beim Universitäts-Archiv.

Den/Die für Sie zuständige/n Ansprechpartner/in mit der zugehörigen E-Mail-Adresse finden Sie hier.

Für den Fall, dass sich Ihr Name geändert haben sollte, lassen Sie dies bitte im Studentensekretariat ändern. Ansonsten würde Ihr Name auf den Abschlussdokumenten falsch ausgewiesen.

Bitte beachten Sie, dass die in BASIS hinterlegte Adresse korrekt angegeben und gültig sein muss, da Ihnen prüfungsrelevante Informationen in der Regel per Post zugeschickt werden.

Sollte sich Ihre Adresse ändern, so korrigieren Sie dies bitte unverzüglich in BASIS.

Prüfungen

  • Informationen zu Anerkennungen von Vorstudien auf den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre finden Sie hier.
  • Informationen zu Anerkennungen von Vorstudien auf den Masterstudiengang Economics finden Sie hier.
  • Informationen zu Auslandsanerkennungen während Ihres Studiums finden Sie hier.

In Klausurunterlagen: Grundsätzlich müssen die von den jeweiligen Dozenten/innen festgesetzten Einsichtstermine genutzt werden. Die Termine werden auf der Website des Instituts und/oder des Prüfungsamtes veröffentlicht.
Falls Sie zu diesem Termin verhindert sein sollten, haben Sie die Möglichkeit, später im Prüfungsamt Einsicht in Ihre Klausur zu nehmen.
Bitte beachten Sie, dass das Prüfungsamt keine Aufgabenstellung oder Musterlösung zur Verfügung stellt und keine Fragen zu der Klausur beantworten kann.
Wegen der Vielzahl von Anfragen können keine individuellen Termine vereinbart werden, wir bündeln diese und bieten in der Regel einen Termin pro Woche zur Einsichtnahme an.

In Gutachten der Bachelor-/Masterarbeit dürfen Sie innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Aushändigung des Zeugnisses auf schriftlichen Antrag (formlose Anfrage per E-Mail reicht aus) Einsicht nehmen. Auch hier muss vorab ein Termin vereinbart werden.

Wer wegen einer Erkrankung oder aus einem sonstigen triftigen Grund nach Ende der regulären Rücktrittsfrist von der Pflicht zur Prüfungsteilnahme entbunden werden will, muss die für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachten Gründe unverzüglich schriftlich anzeigen und glaubhaft machen (§ 14 Abs. 2 BSc.-PO bzw. MSc.-PO).

Alle weitergehenden Erläuterungen finden Sie hier (Rücktritt von Prüfungen).

 
Modulbeschreibungen Bachelor

Namensänderung

Für den Fall, dass sich Ihr Familienname geändert haben sollte, lassen Sie dies bitte im Studentensekretariat ändern. Ansonsten würde Ihr Name auf den Abschlussdokumenten falsch ausgewiesen.

Grundsätzlich handelt es sich bei den Fristen zur Prüfungsanmeldung um Ausschlussfristen. Sie können sich tatsächlich nur genau während der festgelegten Phase anmelden. Danach ist grundsätzlich keine nachträgliche Anmeldung mehr möglich. 

Leider können wir individuelle Wünsche einzelner Studierender bei der Klausurplanung nicht berücksichtigen.

Die Klausurplanung ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, die leider keinen weiteren Spielraum für individuelle Wünsche lassen.

Falls Sie krankheitsbedingt nicht an einer Prüfung teilnehmen können, so muss der Arzt/die Ärztin Ihre Prüfungsunfähigkeit feststellen (siehe Stichpunkt Krankheit).

"Prüfungsunfähigkeit" ist kein medizinischer, sondern ein juristischer Begriff.  Der Arzt/die Ärztin muss allerdings das Bestehen der Prüfungsunfähigkeit feststellen. Bitte beachten Sie, dass andere Begriffe, wie z.B. "studierunfähig", nicht ausreichen.

Falls es während der Prüfung zu unzumutbaren Störungen kommen sollte (z.B. Baulärm oder fehlerhafte Aufgabenstellung), muss dies unverzüglich bei den Aufsichten gerügt werden. Diese können dann die Prüfungszeit gegebenenfalls um die Zeit der Störung verlängern. Nachträglich ist es nicht mehr möglich, eine Rüge vorzubringen.

Abschlussarbeit

Informationen zur Anmeldung der Bachelorarbeit finden Sie hier.

Informationen zur Anmeldung der  Masterarbeit finden Sie hier.

Falls Sie die Semestergrenze einhalten wollen bzw. müssen, z.B. wenn Sie sich im Wintersemester für einen Masterstudiengang einschreiben möchten und daher den Bachelorstudiengang im Sommersemester abschließen müssen, und den vorgesehen Bearbeitungszeitraum von zwei bzw. vier Monaten voll ausschöpfen wollen, beachten Sie bitte die folgenden Anmeldefristen:

  • Falls Sie Ihre Bachelorarbeit zum Ende des jeweiligen Semesters, also zum 31.03. bzw. zum 30.09. abgeben möchten, muss die Anmeldung spätestens zum 31.01. bzw. 30.07. erfolgen, soweit sie die zweimonatige Bearbeitungsfrist voll ausschöpfen wollen.
  • Falls Sie Ihre Masterarbeit zum Ende des jeweiligen Semesters, also zum 31.03. bzw. zum 30.09. abgeben möchten, muss die Anmeldung spätestens zum 30.11. bzw. 31.05. erfolgen, soweit sie die viermonatige Bearbeitungsfrist voll ausschöpfen wollen.

Grundsätzlich ist es möglich, die Abschlussarbeit in einem Unternehmen zu schreiben. Hierdurch können aber Probleme entstehen, da Unternehmen in der Regel fordern, dass ein sog. Betreuungsvertrag von der Hochschule unterschrieben wird.
Diese Betreuungsverträge sind problematisch, und zwar aus folgenden Gründen.

Die Prüfungsordnung fordert, dass die Arbeit selbstständig verfasst werden muss. Damit ist es schwer vereinbar, dass der/die Verfasser/in auf einen persönlichen Betreuer/eine persönliche Betreuerin in dem Unternehmen zugreifen kann. Die Abschlussarbeit darf nicht während der gesamten Anfertigung systematisch begleitet werden. Eine fachliche Betreuung ist ebenfalls nicht erlaubt.
Betreuer/in der Abschlussarbeit ist immer der/die Hochschullehrer/in, der/die Ihnen eine Betreuungszusage erteilt hat (Prüfer/in). Diese/r legt das Thema fest und bestimmt die Ausrichtung der Arbeit.

Selbstverständlich ist uns auch klar, dass Sie eventuell mit sensiblen Daten umgehen werden.
Falls Ihr/e Prüfer/in bereit ist, die Verschwiegenheitserklärung zu unterschreiben, gibt es hier keine Probleme.
Die Arbeit muss aber im Rahmen des Prüfungsverfahrens verwertbar bleiben, d.h. sie muss z.B. dem/r Zweitgutachter/in vorgelegt werden oder für interne Verfahren einsehbar bleiben dürfen.
Der Veröffentlichung in der Bibliothek können Sie widersprechen, so dass hier keine Probleme entstehen.

Am einfachsten wäre es, wenn Sie zunächst abklären, ob das von Ihnen ausgesuchte Unternehmen mit diesen Bedingungen einverstanden ist oder ob diese Bedingungen (Verschwiegenheitserklärung durch den/die Betreuer/in, nicht durch die Hochschule; Verwertbarkeit im Prüfungsverfahren) nicht zu erfüllen sind.
Unabhängig davon müssten Sie eine/n Prüfer/in hier an der Universität finden, der/die bereit ist, Ihre Abschlussarbeit unter diesen Bedingungen zu betreuen und eine eventuelle Verschwiegenheitserklärung zu unterschreiben.

Eine Schreibzeitverlängerung kommt nur dann in Betracht, wenn Sie wegen ständiger oder länger als ein Semester andauernder Behinderung oder einer chronischen Erkrankung nicht in der Lage sind, Ihre vorhandenen intellektuellen Fähigkeiten im Rahmen der Leistungserbringung technisch umzusetzen.

Die ärztliche Bescheinigung muss daher nicht nur eine Diagnose, sondern auch insbesondere Angaben zu den Symptomen/Auswirkungen Ihrer Erkrankung enthalten.

Zeugnis & Abschluss

Die Abschlussdokumente umfassen:

  • das Zeugnis, das im Bachelorstudiengang in deutscher Sprache ausgestellt wird. Das Zeugnis trägt das Datum des Tages, an dem die letzte erfolgreiche Prüfungsleistung erbracht worden ist, und das Ausstellungsdatum. Es enthält:
    1. sämtliche Module, aus denen Leistungspunkte erworben worden sind, wobei Anrechnungen als solche kenntlich gemacht werden,
    2. das Semester des Erwerbs der Leistungspunkte,
    3. die dabei erzielten Noten der einzelnen Prüfungsleistungen,
    4. die Gesamtnote der Bachelorprüfung.
  • das Diploma Supplement. Dieses gibt in einer standardisierten englischsprachigen Form ergänzende Informationen über Studieninhalte, die mit dem Abschluss erworbenen akademischen und beruflichen Qualifikationen und über die verleihende Hochschule.
  • die Bachelorurkunde über die Verleihung des akademischen Grades. Diese ist in deutscher Sprache verfasst und trägt das Datum des Zeugnisses.
  • Sowohl die englischsprachige Übersetzung der Bachelorurkunde als auch des Zeugnisses

Beiblatt zum Zeugnis (Absolventenstatistik)Diese Unterlagen müssen nicht beantragt werden, sondern werden von uns nach Bestehen der Bachelorprüfung automatisch erstellt. Sobald diese abholbereit sind, werden Sie per Post an die in BASIS hinterlegte Adresse benachrichtigt.

 

Informationen zur Berechnung der Gesamtnote finden Sie hier.

Auf Antrag können wir Ihnen ein Beiblatt zum Zeugnis (Bachelor- und Masterabschluss) ausstellen, das die Notenverteilung der letzten beiden akademischen Jahre (Notenspiegel: Rangzahl) aufzeigt.

Externe Studierende

Falls Sie sich für eine Klausurteilnahme an Klausuren des Fachbereich Wirtschaftswissenschaften interessieren, kontaktieren Sie bitte zunächst die jeweiligen Dozenten/innen und teilen Sie diesen mit, dass Sie an der Prüfung teilnehmen möchten.

Hier finden Sie links in der Spalte Termine die konkreten Klausurtermine für den ersten und zweiten Prüfungstermin.

Bitte vergessen Sie nicht, sich per E-Mail bei uns (vwlpa@uni-bonn.de) für die Prüfungen anzumelden.
Bitte geben Sie hierfür Ihre Matrikelnummer, Ihren Namen und die Prüfungen an, an denen Sie teilnehmen möchten.
Die Prüfungsanmeldung für die erste Prüfungsphase und zweite Prüfungsphase finden Sie ebenfalls auf unserer Website in der Spalte Termine.

Bitte vereinbaren Sie vor der Prüfungsanmeldung einen Termin mit unserer Auslandskoordinatorin, Frau Sabine Hübner-Monien, Ph.D.

Für Studierende anderer Fächer:
Bitte beachten Sie, dass Sie sich ohne vorherige einmalige und persönliche Registrierung im Prüfungsamt zu den in unserem Terminplan veröffentlichen Terminen zur Zulassung/Registrierung  (siehe Terminplan) nicht über BASIS zu Prüfungen anmelden können. Vorlesungen/Tutorien können Sie ohne weitere Anmeldung/Belegung besuchen (Sie gehen einfach dort hin). Bitte informieren Sie sich hier zur weiteren Vorgehensweise.

Falls Sie sich nach der Registrierung für Prüfungen anmelden möchten, so müssen Sie dies zu den auf unserer Website veröffentlichten Anmeldeterminen über BASIS tun. Die Termine für das aktuelle Semester finden Sie ebenfalls in dem Terminplan auf unserer Website.

Bitte beachten Sie, dass Meldezeiten absolute Ausschlussfristen sind, verspätete Meldungen können in keinem Fall akzeptiert werden.

Wird geladen