Überführungsregelungen PO 2024

Inkrafttreten der Prüfungsordnung 2024 für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre

Zum Wintersemester 2024/25 tritt – vorbehaltlich der Veröffentlichung - eine Neufassung der Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Volkswirtschaftslehre (BPO 2024) in Kraft. Studierende, die das Studium bereits vor dem Wintersemester 2024/2025 aufgenommen haben, können auf Antrag in die Prüfungsordnung 2024 wechseln. Hierfür wird jedes Semester ein Stichtag festgelegt, zu dem der Antrag (demnächst hier) eingereicht werden muss.

  • Antragszeitraum für das Wintersemester 2024/25: voraussichtlich 01.10.2024 - 31.10.2024
  • Antragszeitraum für das Sommersemester 2025: voraussichtlich 15.03.2025 - 30.04.2025

I. Neuerungen

  1. Der Pflichtbereich wird von 105 LP auf 66 LP verkleinert und neu strukturiert.
  2. Pflichtmodule werden in deutscher und in englischer Sprache angeboten.
  3. Der fachgebundene Wahlpflichtbereich wird deutlich von 45 LP auf 90 LP vergrößert.
  4. Die Leistungspunkte pro Modul werden von 7,5 LP auf 6 bzw. 9 LP angepasst.
  5. Alle Module des fachgebundenen Wahlpflichtbereichs haben 6 LP.
  6. Der freie Wahlpflichtbereich wird von 15 LP auf 12 LP verkleinert.
  7. Die Bachelorarbeit erhält ein Gewicht von 12 LP statt 15 LP.
  8. Es werden optionale Schwerpunkte angeboten.
  9. Eine Einschreibung für das 1. Fachsemester ist nur noch zum Wintersemester möglich.

II. Übersicht über den Studienverlauf der Prüfungsordnung 2024

Studienverlaufsplan
© Econ Uni Bonn

III. Zielgruppe

  • Alle Studierenden, die das Studium ab dem Wintersemester 2024/2025 aufnehmen, studieren nach der Prüfungsordnung 2024. Eine Einschreibung in die Prüfungsordnung 2016 erfolgt nicht mehr.
  • Für die Studierenden, die die Bachelorarbeit bereits angemeldet haben, ist ein Wechsel ausgeschlossen. Ein Wechsel ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Studiengang in der PO 2016 oder früher endgültig nicht bestanden sein sollte.

Für alle anderen Studierenden ist ein Wechsel möglich.

  • Ein Wechsel der Prüfungsordnung ist für Bachelorstudierende der Prüfungsordnung 2016 sinnvoll, die noch am Anfang Ihres Studiums stehen.
  • Für Studierende, die bereits einen Großteil der Pflichtmodule der Prüfungsordnung 2016 absolviert haben, ist ein Wechsel in der Regel nicht vorteilhaft.
  • Um die Prüfungsordnung zu wechseln, muss ein schriftlicher Antrag an den Volkswirtschaftlichen Prüfungsausschuss gestellt werden. Eine Antragsstellung ist jedes Semester zum bekannt gemachten Stichtag (i.d.R. Ende Oktober bzw. Ende April) möglich.

IV. Überführungsregelungen - Grundsatzregeln

1. Fehlversuche

Bisher in Pflichtmodulen oder im fachgebundenen Wahlpflichtbereich vorhandene Fehlversuche werden gestrichen. Bei einem Wechsel werden keine Fehlversuche übertragen. Im Fall des endgültigen Nichtbestehens eines Pflichtmoduls der PO 2016 und dem damit verbundenen Verlust des Prüfungsanspruchs im Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre ist ein Wechsel in die PO 2024 nicht möglich.

2. bestandene Prüfungsleistungen

Bestandene Prüfungsleistungen werden ohne Wahlmöglichkeit von der PO 2016 in die PO 2024 übertragen.

3. Änderung der Leistungspunkte

Bereits in der PO 2016 absolvierte und in der PO 2024 äquivalent vorhandene Pflichtmodule werden mit den Leistungspunkten der PO 2024 übertragen.

Pflichtmodule ohne Äquivalent und/oder fachgebundene Wahlpflichtmodule der PO 2016 können in die PO 2024 einzeln  (7,5 LP -> 6 LP) oder geclustert (2x7,5 LP -> 2x9 LP) übertragen werden.

-> Geclustert werden können:
- Pflichtmodule ohne Äquivalent  zusammen (z.B. Mikro B und Makro A)
- ein Pflichtmodul ohne Äquivalent mit einem Wahlpflichtmodul (z.B. Mikro B und Bankmanagement)
- 2 Wahlpflichtmodule zusammen (z.B. Bankmanagement und Spieltheorie).

Hinweis: Die geclusterten Module werden mit einem Kennzeichen versehen (wahrscheinlich ein Zusatztext), um die abweichenden Leistungspuntke (hier dann 9 LP statt 6 LP) zu erklären.

4. Freier Wahlpflichtbereich

Bereits bestandene Module werden mit Fehlversuchen übertragen. Sind mehr als die notwendigen 12 LP erreicht, werden alle Module übertragen und die erreichten Leistungspunkte gewichtet und skaliert.


V. Überführungsregelungen – konkrete Äquivalenzen

Die Pflichtmodule der PO 2016 werden wie folgt in die PO 2024 übertragen:

  • Grundzüge der Volkswirtschaftslehre -> Grundzüge der Volkswirtschaftslehre (9 LP - Pflichtbereich)
  • Mathematische Methoden der Wirtschaftswissenschaften A -> Mathematische Methoden der Wirtschaftswissenschaften I (9 LP - Pflichtbereich)
  • Mathematische Methoden der Wirtschaftswissenschaften B -> Mathematische Methoden der Wirtschaftswissenschaften II (6 LP - Wahlpflichtbereich)
  • Statistik A -> Angewandte Datenanalyse (6 LP - Pflichtbereich)
  • Statistik B -> Statistik (9 LP - Pflichtbereich)
  • Mikroökonomik A -> Mikroökonomik I (9 LP - Pflichtbereich)
  • Mikroökonomik B -> Mikroökonomik II (6 LP - Wahlpflichtbereich)
  • BWL: Investition und Finanzierung -> Finanzen I und Finanzen II (6 LP und 3 LP - Pflichtbereich)
  • BWL: Theorie der Unternehmung -> Organisation und Management (6 LP - Wahlpflichtbereich)
  • Ökonometrie -> Ökonometrie (6 LP - Wahlpflichtbereich)
  • Makroökonomik A -> Makroökonomik II (6 LP - Wahlpflichtbereich)
  • Makroökonomik B -> Makroökonomik I (9 LP - Pflichtbereich)
  • Finanzmärkte und Finanzinstitutionen -> Finanzmärkte und Finanzinstitutionen (6 LP - Wahlpflichtbereich)
  • Wissenschaftliches Arbeiten -> Wissenschaftliches Arbeiten (6 LP - Pflichtbereich)

Fachgebundene Wahlpflichtmodule können auf das entsprechende Modul der PO 2024 (einzeln oder geclustert, s.o.) übertragen werden. Sofern das Modul dauerhaft nicht mehr angeboten wird, erfolgt ein Übertrag auf einen Platzhalter (sog. Dummy). Hier finden Sie die Äquivalenztabelle zum Download.


VI. Übersicht Schwerpunkte

Es werden 7 Schwerpunkte angeboten, die automatisch auf dem Zeugnis ausgewiesen werden, wenn eine Mindestanzahl an Leistungspunkten in Modulen, die diesem Schwerpunkt zugeordnet sind, erreicht ist (detaillierte Infos ab dem 08.04.2024 auf der Webseite).

  • Quantitative Economics
  • Wirtschaftspolitik
  • Unternehmen und Finanzierung
  • Märkte und Strategien
  • Data Science
  • Wirtschaft und Recht
  • Verhaltensökonomik

VII. Verbleib in Prüfungsordnung 2016

  1. Es wird gewährleistet, dass ein Weiterstudium nach der Prüfungsordnung 2016 möglich ist.
  2. Studierende, die das Studium gemäß Prüfungsordnung 2016 aufgenommen haben und noch nicht alle Prüfungen abgelegt haben, können ihr Studium nach der Prüfungsordnung 2016 mit der Maßgabe fortsetzen, dass die Lehrveranstaltungen der PO 2016 durch die unter V. aufgelisteten Lehrveranstaltungen (s. Tabelle) der PO 2024 ersetzt werden.
  3. Das Studium in der Prüfungsordnung 2016 muss bis zum 30.09.2028 beendet werden. Der Prüfungsausschuss kann diese Frist auf begründeten Antrag um sechs Monate verlängern. Mit Ablauf dieses Stichtags werden alle in der PO 2016 verbliebenen Studierenden automatisch in die PO 2024 überführt.

VIII. Beratung

Für eine individuelle Beratung, ob ein Prüfungsordnungswechsel in Ihrem Einzelfall sinnvoll ist oder wie in Ihrem Einzelfall Prüfungsleistungen übertragen werden, wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung oder an das Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungsamt.

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Vera Häckel

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