Zulassung & Registrierung

Zulassung  und Registrierung

Zu Beginn des Studiums muss jeder Studierende einmalig die "Zulassung zur Bachelorprüfung"  beantragen bzw. sich registrieren (Wirtschaftswissenschaften Begleitfach). Damit melden Sie sich nicht zu einer bestimmten Klausur an (das kommt erst später), sondern Sie müssen zum Gesamtprüfungsverfahren zugelassen werden, das über die gesamte Studiendauer geht und alle Prüfungsleistungen einschließt.

Sie müssen dazu das für Ihren Studiengang passende Formular ausfüllen und zusätzlich als Studierender des Bachelorstudiengangs Volkswirtschaftslehre und des Bachelorteilstudiengangs Wirtschaftswissenschaften (2 Fach) folgende Unterlagen hochladen:

Bitte senden Sie uns keine Unterlagen per Post zu, es sei denn, Sie werden hierzu separat aufgefordert (z.B. per Email).

Um an den Prüfungen des ersten Semesters teilnehmen zu können, muss die Beantragung im ersten Semester des Studiums in dem festgelegten Zeitraum zu Semesterbeginn erfolgen. Sie können die Zulassung zur Bachelorprüfung auch später beantragen, dann können Sie aber an den Prüfungen des 1. Semesters nicht teilnehmen.

Versäumen Sie es, die Zulassung/Registrierung innerhalb des bekannt gemachten Zeitraums (siehe Terminplan) zu beantragen, sind Klausuranmeldung und -teilnahme innerhalb der 1. Prüfungsperiode nicht möglich. Es wird ein nachträglicher Zulassungstermin vor der 2. Prüfungsperiode angeboten (nur für Klausuren und mündliche Prüfungen). Den genauen Termin können Sie dem Terminplan entnehmen.

Studierende mit Vorstudien

Für Studierende mit Vorstudien gilt ein vorgezogenes Fristende für die Beantragung der Zulassung zur Bachelorprüfung und die Beantragung von Anerkennungen (siehe Terminplan).

Falls Sie eine Anerkennung von Prüfungsleistungen beantragen möchten, müssen Sie die folgenden Unterlagen zusätzlich per Email an vwlpa@uni-bonn.de senden:

  • aktuelle, vollständige Übersicht über Ihre bisher erbrachten Prüfungsleistungen (Auszug aus dem Studierendenkonto bzw. Transcript of Records),
    ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer bisherigen Hochschule (nur Inland) - bitte kontaktieren Sie uns dazu.

Studierende mit Vorstudien an in- oder ausländischen Hochschulen finden hier weitere Informationen.

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