Wirtschaftswissenschaften (Begleitfach)

Bachelor Wirtschaftswissenschaften Begleitfach

Das Studium des Begleitfachs „Wirtschaftswissenschaften“ umfasst Module im Umfang von 36 Leistungspunkten (LP), davon ein Modul des Pflichtbereichs im Umfang von 6 LP und Module des Wahlpflichtbereichs im Umfang von 30 LP. Sobald im Wahlpflichtbereich 30 LP erworben sind, dürfen keine weiteren Prüfungen mehr angemeldet werden.

Der Pflichtbereich des Begleitfachs „Wirtschaftswissenschaften“ umfasst das Modul „Grundzüge der Volkswirtschaftslehre für Teilfächer“ (6 LP). Die Wahlpflichtmodule, die gewählt werden können, können dem Modulhandbüchern entnommen werden

Registrierung

Um an den Prüfungen des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften teilnehmen zu können, ist zunächst eine einmalige Registrierung erforderlich.

Pflichtbereich

Der Pflichtbereich des Begleitfachs „Wirtschaftswissenschaften“ umfasst das Modul „Grundzüge der Volkswirtschaftslehre für Teilfächer“ (6 LP).

Wahlpflichtbereich

Die Module, die für den Erwerb der 30 LP im Wahlpflichtbereich gewählt werden können, sind im aktuellen Modulhandbüchern zu finden.

Anerkennung

Sie haben die Möglichkeit sich Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen für Ihren aktuellen Studiengang anerkennen zu lassen.

 Prüfungen

 Formale Informationen rund um Prüfungen, Anmeldungen zu Prüfungen, Rücktritte sowie Täschungsversuche finden Sie hier.

Studienverlauf

Studienverlaufspläne, Modulhandbücher und alles zum Aufbau des Studiums finden Sie hier.

Geltende Prüfungsordnung

Für das Studium des Begleitfachs „Wirtschaftswissenschaften“ gelten die prüfungsrechtlichen Bestimmungen des Bachelorstudiengangs „Volkswirtschaftslehre“ nach der BPO 2016 in der aktuellen Änderungsfassung entsprechend. Für das Studium der von der Philosophischen Fakultät angebotenen Kernfächer, den freien Wahlpflichtbereich, die Bachelorarbeit, die Bildung der Gesamtnote, das Bestehen/endgültige Nichtbestehen der Bachelorprüfung, die Verleihung des akademischen Grades, das Zeugnis, die Urkunde, das Diploma Supplement, die Ungültigkeit der Bachelorprüfung sowie die Aberkennung des Bachelorgrades gilt die Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge (Bachelor of Arts) und die konsekutiven Masterstudiengänge (Master of Arts) der Philosophischen Fakultät in der für die oder den jeweiligen Studierenden geltenden Fassung bzw. die Regelungen der Katholisch-Theologischen Fakultät.

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