Prüfungen

Anmeldung zu den Prüfungen

Eine Anmeldung zu Modulprüfungen ist nur nach vorheriger Zulassung/Registrierung möglich.

Während der bekannt gemachten Anmelde- bzw. Abmeldefristen können Anmeldungen bzw. Rücktritte jederzeit online über BASIS vorgenommen werden. Ist jedoch eine Teilnahmevoraussetzung nicht erfüllt, ist die Anmeldung nicht möglich bzw. gilt die Anmeldung als ungültig.

Die aktuellen An- bzw. Abmeldetermine finden Sie im Terminplan.

Alle Studierenden sind verpflichtet, unverzüglich die sie betreffenden Anmelde- und Rücktrittsdaten zu überprüfen und eventuelle Unstimmigkeiten ebenfalls unverzüglich beim Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsamt zu melden.

Falls eine Prüfungsanmeldung elektronisch nicht möglich ist, sind alle Studierenden verpflichtet, sich innerhalb der Anmeldefrist beim Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsamt zu melden. Bitte kontaktieren Sie uns per Email (vwlpa@uni-bonn.de) und fügen Screenshots der Fehlermeldung und des Klickwegs bei (bitte ausschließlich als pdf-Dateien).

Die Anmeldungen werden mit Ablauf der Anmelde- bzw. Abmeldefrist prüfungsrechtlich verbindlich. Einwände können dann nicht mehr geltend gemacht werden. 

Drucken Sie sich in BASIS nach einer Anmeldung die pdf-Datei "Info über angemeldete Prüfung" aus und kontrollieren Sie den Status der angemeldeten Prüfung(en). Nur hiermit können Sie gegenüber dem Prüfungsamt nachweisen, dass Sie sich tatsächlich angemeldet haben. 

Rücktritt von den Prüfungen

Beim Rücktritt  von Prüfungen ist zwischen einem Rücktritt innerhalb der Abmeldefrist (Stornierung) und einem Rücktritt nach Ablauf der Abmeldephase (z.B. durch Erkrankung oder einen sonstigen triftigen Grund) zu unterscheiden.

Studierende können sich ohne Angabe von Gründen bis spätestens eine Woche vor Beginn der jeweiligen Prüfungsphase von Modulprüfungen elektronisch abmelden.

Eine Abmeldung ist bei Modulen, deren Prüfungen sich auf das Semester verteilen (z.B. Modul Wissenschaftliches Arbeiten), nach Vergabe der Themen nicht mehr möglich.

Wer wegen einer Erkrankung oder aus einem sonstigen triftigen Grund nach Ende der regulären Abmeldefrist von der Pflicht zur Prüfungsteilnahme entbunden werden will, muss die für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachten Gründe unverzüglich, eindeutig und unbedingt schriftlich anzeigen und glaubhaft machen. Außerdem ist die förmliche Anerkennung eines triftigen Grundes rechtzeitig zu beantragen.

Der Nachweis einer Erkrankung erfolgt in der Regel über eine ärztliche Bescheinigung. Bitte beachten Sie, dass uns diese immer im Original vorgelegt werden muss. Ab sofort ist eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Prüfungsunfähigkeit ausreichend. Die Vorlage einer Bescheinigung, die  Befundtatsachen oder eine Diagnose enthält, ist nicht  notwendig. Bitte beachten Sie aber, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Schein") nicht genügt.

Den Rücktritt zeigen Sie mittels des nachfolgenden Rücktrittsformulars an und lassen sich vom Arzt die Prüfungsunfähigkeit vorzugsweise auf dem nachfolgenden Formular ausweisen. Die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung ist auf Anforderung im Original vorzulegen.

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Achtung: Sollten Ihre Unterlagen unvollständig sein, werden Sie einmalig per Email dazu aufgefordert, die fehlenden Unterlagen/Nachweise innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen. Die Aufforderung erfolgt an Ihre Uni-Bonn-Email-Adresse. Die Frist ist gewahrt, wenn die Unterlagen innerhalb der vorgegebenen Frist beim Prüfungsamt eingehen. Eine weitergehende Aufforderung erfolgt nicht!

Ist die Notenbekanntgabe über BASIS bereits erfolgt, ist ein Rücktritt grundsätzlich nicht möglich.

Erfolgt ein Rücktritt von einer Klausur aus gesundheitlichen Gründen nach Antritt der Prüfung und Ausgabe der Aufgabenstellung, so ist zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit noch am selben Tag ein Arzt/eine Ärztin zu konsultieren, ggf. ist der ärztliche Bereitschaftsdienst/Notfalldienst aufzusuchen. In diesem Fall sollten Sie Ihre Erkrankung unmittelbar am Prüfungstag anzeigen (z.B. per E-Mail an das Prüfungsamt). Unterlassen Sie diese Anzeige, tragen Sie das Risiko, dass zwischenzeitlich die Notenbekanntgabe erfolgt und der Rücktritt nicht anerkannt werden kann.
Zusätzlich muss der Prüfungsabbruch bereits im Prüfungsprotokoll vermerkt werden.

Weitere Informationen über den ärztlichen Bereitschaftsdienst erhalten Sie unter https://bereitschaftspraxen.116117.de/#/

Sie erhalten eine Email an Ihre Uni-Bonn-Email-Adresse, sofern der Rücktritt genehmigt wird.

Sofern der Rücktritt abgelehnt wird, erhalten Sie eine schriftliche Nachricht an die in BASIS hinterlegte Postadresse.

Ein entschuldigter Prüfungsrücktritt ist unproblematisch möglich, wenn Sie uns einen positiven Coronatest (kein Selbsttest, sondern Antigen-Schnelltest/ Bürgertest oder PCR-Test) vorlegen. Dieser berechtigt ab dem Datum des Tests (Tag der Testung zählt nicht mit) zum Rücktritt für Klausuren in den nächsten 5 Tagen.

Sollte Ihr Coronatest nach 5 Tagen weiterhin positiv sein, können Sie diesen (neuen) Test für den entschuldigten Prüfungsrücktritt verwenden. Auch dieser Test berechtigt wiederum zum Rücktritt für Klausuren in den nächsten 5 Tagen (Tag der Testung zählt nicht mit).

Sollten Sie sich trotz negativem Corona-Test nicht in der Lage fühlen, die Prüfung anzutreten, lassen Sie sich von Ihrem Arzt eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Selbstverständlich ist ein Rücktritt mit einer Bescheinigung über eine vorliegende Prüfungsunfähigkeit immer möglich (s.o.).

Täuschung, Ordnungsverstoß

Verstößt ein Prüfling gegen die Regeln, die für die Ordnung während der Prüfung gelten oder versucht er/sie, das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, kann der Prüfungsausschuss die betreffende Prüfungsleistung für nicht bestanden erklären. Sie gilt als mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet. Der/Die jeweilige Prüfer/in bzw. Aufsichtsführende dokumentiert die Verdachtsmomente und stellt die Beweismittel sicher. Die Prüfung kann unter Vorbehalt fortgesetzt werden.

Ein Prüfling, der den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört, kann von dem/der jeweiligen Prüfer/in oder Aufsichtführenden nach Abmahnung von der Fortsetzung der Prüfung ausgeschlossen werden. Die abschließende Entscheidung hierüber trifft der Prüfungsausschuss.

Im Falle eines mehrfachen oder sonst schwerwiegenden Täuschungsversuchs kann die Masterprüfung für endgültig nicht bestanden erklärt werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Prüfungsausschuss. Wird die Masterprüfung für endgültig nicht bestanden erklärt, führt dies zur Exmatrikulation in diesem Studiengang.

 Hier finden Sie die Regelungen, die für die Ordnung während der Prüfung gelten.

eidestattliche Versicherung

Hier finden Sie ein Muster für eine eidesstattliche Versicherung, die ggf. bei den Prüfungen zu verwenden ist (deutsch / englisch).

Zoom on premise (mündliche elektr. Prüfungen)

Nur für mündliche elektronische Prüfungen: Sofern Prüflinge Bedenken bezüglich des Datenschutzes haben oder unsicher hinsichtlich ihrer technischen Voraussetzunen für eine online-Prüfung sind, besteht das Angebot, universitäre PCs für die mündichen Prüfungen zu verwenden. Alles Wichtige dazu können Sie hier nachlesen.

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