Studierende anderer Fächer

Studierende anderer Fächer: Exportmodule

Studierende andere Fachbereiche und Fakultäten können bestimmte Veranstaltungen bzw. Module des Bachelorstudiengangs Volkswirtschaftslehre/Wirtschaftswissenschaften (Begleitfach) bzw. des Masterstudiengangs Economics besuchen und absolvieren. Die Voraussetzung ist, dass das Prüfungsamt mit dem eignenen Hauptfach eine Austauschvereinbarung getroffen hat und die Kapazitäten für diese "Exportmodule" noch nicht ausgeschöpft sind. Für Prüfungsleistungen, Prüfungsbedingungen, Bestehens- und Nichtbestehensregeln usw. gelten die Regelungen der Prüfungsordnung für den Studiengang Volkswirtschaftslehre bzw. Economics an der Universität Bonn in der jeweils aktuellen Fassung entsprechend.
Den Gesamtumfang der zu absolvierenden Leistungen regelt - sofern hier nicht festgelegt - das (eigene) Hauptfach.

Wir empfehlen dringend vor der Entscheidung, wirtschaftswissenschaftliche Exportmodule zu absolvieren, eine Studienberatung am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften in Anspruch zu nehmen. Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Registrierung bestätigen müssen, dass Ihnen die hier veröffentlichten Regelungen bekannt sind.

Informationen nach Studiengang

Für Alle

Registrierung

Um an den Prüfungen des Wirtschaftswissenschaftlichen Fachbereichs teilnehmen zu können, ist zunächst eine einmalige Registrierung (per Onlineformular) erforderlich.

Versäumen Sie es, die Registrierung innerhalb des bekannt gemachten Zeitraums zu beantragen, sind Klausuranmeldung und -teilnahme innerhalb der 1. Prüfungsperiode nicht möglich. Es wird ein nachträglicher Zulassungstermin vor der 2. Prüfungsperiode angeboten. Den genauen Termin können Sie dem Terminplan entnehmen.

(Formulare werden während der Zulassungsfrist (s. linke Spalte Termine) hier als Link freigeschaltet)

  • Registrierungsformular Exportmodulprogramm für Bachelorstudiengänge, Masterstudiengang Politikwissenschaft, Masterstudiengang Sozialwissenschaften (nur Lehramt), Masterstudiengang Provenienzforschung, und Staatsexamensstudiengang Jura

Prüfungsanmeldung

Notwendig ist eine Prüfungsanmeldung. Sie erfolgt online über BASIS. Bitte drucken Sie sich nach der erfolgreichen Anmeldung die pdf-Datei "Info über angemeldete Prüfungen" aus. Nur mit dieser Datei können Sie gegenüber dem Prüfungsamt nachweisen, dass Sie sich tatsächlich angemeldet haben.

Es findet keine Pflichtanmeldung für den zweiten oder spätere Prüfungstermine statt. Jeder Prüfungstermin muss separat innerhalb der bekannt gemachten Anmeldefrist angemeldet werden. Sollten Sie bei der Prüfungsanmeldung Probleme haben, müssen Sie noch innerhalb der Anmeldefrist das Prüfungsamt kontaktieren. Andernfalls ist eine Prüfungsteilnahme nicht möglich. Prüfungsanmeldezeiträume sind absolute Ausschlussfristen, d.h. eine nachträgliche Anmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist ist nicht möglich. Ohne gültige Meldung absolvierte Prüfungen gelten als nicht erbracht. Modulprüfungen, an denen unentschuldigt nicht teilgenommen wird, werden mit nicht ausreichend bewertet.

Wichtige Meldefristen und Termine finden Sie unter "Termine".

Studierende mit Vorstudien

Studierende mit Vorstudien an in- oder ausländischen Hochschulen finden hier weitere Informationen.

Falls Sie Anerkennungen beantragen möchten, sind die folgenden Unterlagen bei der Registrierung per E-Mail an vwlpa@uni-bonn.de als pdf-Datei zu schicken:

  • ausgefüllter, unterschriebener Anerkennungsantrag,
  • aktuellste, offizielle Übersicht über die bisher erbrachte/n Prüfungsleistung/en (Auszug aus dem Studierendenkonto bzw. Transcript of Records)
  • Modulbeschreibungen in einzelnen PDFs (nicht das gesamte Handbuch).
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