Module des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften für den Lehramtsstudiengang Wirtschaft-Politik/Sozialwissenschaften

Für den o.g. Studiengang werden Module sowohl im Bachelor- als auch im Masterstudiengang angeboten.

Regelungen für den Bachelorstudiengang Wirtschaft-Politik/Sozialwissenschaften 

gültig ab Sommersemester 2026

Ab dem Sommersemester 2026 werden folgende Module für den Lehramtsstudiengang Wirtschaft-Politik/Sozialwissenschaften angeboten:

Wintersemester: Modul „Grundzüge der Volkswirtschaftslehre“ (VWL G mit beiden Teilprüfungen Makroökonomik und Mikroökonomik) mit Übung (9 LP, unbenotet)
-> hier finden Sie weitere Informationen zu "Grundzüge der Volkswirtschaftslehre"

Sommersemester: Modul "Finanzen II" (3 LP, benotete Klausur im Juni und im September)

Übergangsregelungen

Konstellation Regelung
"Grundzüge der Volkswirtschaftslehre" bestanden, "Makroökonomik B" nicht bestanden

Besuch der Lehrveranstaltung und Prüfungsanmeldung von "Finanzen II"

Fehlversuche in "Makroökonomik B" entfallen

"Makroökonomik B" kann nicht mehr besucht oder angemeldet werden

"Makroökonomik B" bestanden,

"Grundzüge der Volkswirtschaftslehre" nicht bestanden

Verbleib im Bachelormodul "Wirtschaft", s.u.

Besuch der Lehrveranstaltung und Prüfungsanmeldung von "Grundzüge der Volkswirtschaftslehre" (beide Teilprüfungen), Fehlversuche bleiben erhalten

Achtung: beide Teilprüfungen in "Grundzüge der Volkswirtschaftslehre" müssen bis 30.09.2028 (d.h. letztmalige Möglichkeit im Wintersemester 2027/28) absolviert werden, andernfalls muss "Grundzüge der Volkswirtschaftslehre" und "Finanzen II" bestanden werden

Regelung bis 31.03.2026: Bachelormodul „Wirtschaft“

Lehrveranstaltungen im Bachelormodul "Wirtschaft"

Als Lehrveranstaltungen werden ab dem 01.10.2018 angeboten: 

  • Wintersemester/Sommersemester Vorlesung „Grundzüge der Volkswirtschaftslehre“ (VWL G) mit Übung
    -> hier finden Sie weitere Informationen zu "Grundzüge der Volkswirtschaftslehre"
  • Sommersemester: Vorlesung „Makroökonomik B“ (MAKRO B) mit Übung

Portfolio-Prüfung Makroökonomik B
(bis einschließlich Sommersemester 2025, nicht mehr gültig)

Lehramtsstudierende, die bis zum Sommersemester 2025 die Lehrveranstaltung "Makroökonomik B" besuchen, haben ausnahmsweise und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Möglichkeit, die Prüfung "Makroökonomik B" als Portfolio-Prüfung (Klausur + mündliche Prüfung) zu erbringen. Diese spezielle Prüfungsform ist ein optionales Angebot, von dem Sie Gebrauch machen können, aber nicht müssen. Die Prüfung zu der Lehrveranstaltung "Makroökonomik B" besteht ausschließlich aus einer schriftlichen Klausur, sofern die Einverständniserklärung nicht eingereicht wird.

Die Portfolio-Prüfung besteht aus einer schriftlichen Klausur und einer mündlichen Prüfung. Es handelt sich um eine einheitliche Modulabschlussprüfung.
In der Klausur können 1/3 der insgesamt zu erreichenden Punkte und in der mündlichen Prüfung 2/3 der insgesamt zu erreichenden Punkte erzielt werden. Die in beiden Prüfungsteilen erreichte Punktzahl wird zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Erst aus dieser Gesamtpunktzahl ergibt sich die Gesamtnote für die Modulabschlussprüfung. Es werden keine Teilnoten für Klausur und/oder mündliche Prüfung gebildet.
Es wird keine Mindestpunktzahl für die einzelnen Teile festgelegt, d.h. es ist nicht notwendig, in der Klausur eine Mindestpunktzahl zu erreichen, um an der mündlichen Prüfung teilzunehmen. Ob die Portfolio-Prüfung bestanden ist, entscheidet sich erst nach der Addition der Punktzahl der beiden Prüfungsteile.
Wird der eine oder andere Teil der Portfolio-Prüfung nicht absolviert, ist aus triftigen Gründen ein entschuldigter Prüfungsrücktritt denkbar. In diesem Fall müssen bei einer erneuten Prüfungsanmeldung beide Prüfungsteile erneut absolviert werden, weil es sich nicht um eine Teilprüfung handelt.

Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, füllen Sie dieses Formular aus und reichen es spätestens am auf den Ablauf der Prüfungsanmeldung folgenden Werktag im Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsamt (nicht im BZL!) ein.

Regelungen für den Masterstudiengang Wirtschaft-Politik/Sozialwissenschaften

gültig ab Sommersemester 2026

Ab dem Sommersemester 2026 kann für den Masterstudiengang eins der folgenden Module gewählt werden:

Arbeitsmärkte und Bevölkerungsökonomik

Entwicklungsökonomik

Finanz- und Sozialpolitik

Spieltheorie.

Empfohlen werden Grundkenntnisse in Mathematik, Statistik und Datenanalyse. Vor Beginn des Wintersemesters wird ein zweiwöchiger Mathematik-Vorkurs angeboten.
Für englischsprachige Lehrveranstaltungen ist Englisch auf B2 Niveau notwendig. Für die Vorlesung „Finanz- und Sozialpolitik“ sind Programmierkenntnisse erforderlich, die sich die Studierenden anhand zur Verfügung stehender Online-Materialien selbst aneignen müssen.

Mastermodul "Wirtschaft" (gültig bis 30.09.2025)

Ab Wintersemester 2017/18 können Lehramtsstudierende das Lehramtsfach Sozialwissenschaften im Master fortführen (Master of Education). Es ist ein Pflichtmodul “Wirtschaft” vorgesehen. Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften bietet die folgende Lehrveranstaltung zum Import an:

  • Sommersemester: Wirtschaftsgeschichte (1 Lehrveranstaltung mit 2 x 2 Semesterwochenstunden).
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