Freemover

Studierende können sich auch direkt an einer ausländischen Hochschule ihrer Wahl als sogenannte "Freemover" bewerben. Voraussetzung ist, dass die Hochschule, an der Sie gerne studieren möchten, visiting international students oder non-degree seeking international students aufnimmt. D.h. Sie müssen den Studienplatz selbst einwerben und auch die Studiengebühren zahlen (dabei zahlen internationale Studierende häufig höhere Studiengebühren als einheimische). Wenn Sie zusätzlich eine Finanzierung z.B. über den DAAD einwerben möchten, müssen Sie evtl. mit langen Vorlaufzeiten rechnen, wenn Sie nur den Studienplatz benötigen, sind die Vorlaufzeiten dagegen oft kürzer als bei ERASMUS oder dem Direktaustausch. 

Planung, Bewerbung, Finanzierung und Durchführung Ihres Auslandstudienaufenthaltes erfolgen selbständig – aber die Auslandskoordinatorin berät und unterstützt Sie gerne bei Ihrem Vorhaben.

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Sabine Hübner-Monien


Tipps:

  1. Überprüfen Sie, ob Ihre Wunschhochschule visiting international students aufnimmt, die nicht über eine Partneruniversität nominiert werden. Informieren Sie sich über die formellen Zulassungsbedingungen, das Bewerbungsverfahren, sowie die Höhe der Studiengebühren.
  2. Der DAAD bietet eine Suchmaschine33 einschließlich finanzieller Förderungsmöglichkeiten und Länderinformationen an. Darüber hinaus finden Sie zahlreiche nützliche Informationen zum Thema Auslandsstudium auf den Seiten des DAADs.44
  3. Auch Wearefreemovers ermöglicht eine Suche nach Studienfach, Land, Sprache etc.
  4. Informieren Sie sich ob das Kursangebot auch tatsächlich Ihren Vorstellungen entspricht.
  5. Wenn Sie Anfragen an die Wunschuniversität stellen, geben Sie bitte Ihren Status an der Heimatuniversität an (Bachelor/Master) und welche Kurse auf welchem Niveau (undergraduate/graduate/postgraduate) Sie besuchen möchten.
  6. Für die Bewerbung selbst werden u. a. ein Transcript auf Englisch sowie ein Nachweis über die Kenntnisse der Unterrichtssprache(n) erwartet. (Sprachzeugnis, ggfs. TOEFL- oder IELTS-Test).
  7. Vor dem Auslandssemester sollte die Auswahl der Lehrveranstaltungen an der Gasthochschule und die entsprechende Anerkennung der Prüfungsleistungen mit der Auslandskoordinatorin und ggf. im Rahmen einer Vorabanfrage bei den Gutachter*innen abgeklärt und ggf. schriftlich festgehalten werden (Learning Agreement).
  8. Auch als "Freemover" können Sie einen Antrag auf für die Genehmigung eines Urlaubungssemester stellen.

Ist Ihre Bewerbung akzeptiert, sollten Sie u.a. klären:

  • Rückmeldung und ggf. Beurlaubung
  • Ggf. Visum (study permit) – kann länger dauern!!!
  • Ggf. Impfnachweis
  • Auslandskrankenversicherung (evtl. Doppelversicherung für kurzfristige Besuche in Deutschland während des Auslandaufenthalts). In den EU-Ländern genügt die europäische Krankenversicherungskarte.
  • Private Haftpflicht- und Unfallversicherung
  • Internationaler Studentenausweis (AStA).
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