Aktueller Hinweis

Besondere Regelungen aufgrund von Covid-19 finden Sie auf den Webseiten des Prüfungsamtes und des Studierendensekretariats.

Formale Schritte zu Beginn des Studiums

Zu Beginn Ihres Studium müssen Sie sich offziell bei der Universität einschreiben, um ordentliche*r Student*In der Universität Bonn zu werden. Zudem müssen Sie einmalig die "Zulassung zur Bachelorprüfung" beim wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsamt beantragen, bzw. wenn Sie im Begleitfach studieren, sich registrieren lassen.

Einschreibung

Mit der Einschreibung werden Sie ordentlicher Student bzw. ordentliche Studentin der Universität Bonn. Die Einschreibung findet im Studierendensekretariat, Poppelsdorfer Allee 49, 53113 Bonn, statt.

Die Einschreibefrist steht auf dem Zulassungsbescheid. Die Zulassung bekommt man über das Internetportal Hochschulstart.de. Für das Sommersemester erfolgt dies Ende Januar/Anfang Februar, die Einschreibefrist ist dann in der Regel Anfang März. Für das Wintersemester erfolgt die Zulassung Ende Juli/Anfang August und die Einschreibung ist im September.

Die für die Einschreibung notwenigen Dokumente finden Sie auf den Webseiten des Studierendensekretariates. Das u.a. notwendige Einschreibeformular können Sie als pdf-Datei herunterladen und bereits zuhause ausfüllen. Das spart Wartezeit bei der Einschreibung.

Zulassung zum Bachelorprüfungsverfahren

Zu Beginn des Studiums muss jede*r Studierende einmalig die "Zulassung zur Bachelorprüfung" beantragen. Damit melden Sie sich nicht zu einer bestimmten Klausur an (das kommt erst später), sondern Sie müssen zum Gesamtprüfungsverfahren zugelassen werden, das über die gesamte Studiendauer geht und alle Prüfungsleistungen einschließt. Es kann auch Zulassungshindernisse geben, z.B. wenn man schon mal VWL studiert hat und seinen Prüfungsanspruch endgültig verloren hat. Sie müssen auf den Webseiten des Prüfungsamtes einen Datenbogen ausfüllen und folgende Unterlagen einreichen:

  • Einschreibebescheinigung vom Studentensekretariat oder Studierendenausweis.
  • lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild.
  • Anrechungsunterlagen, falls Sie Vorstudien haben, die Sie anrechnen lassen wollen

Die Fristen für die Zulassung finden Sie auf den Webseiten des Prüfungsamtes.

Wenn Sie Wirtschaftswissenschaften als Begleitfach studieren, müssen Sie sich in dem Semester, in dem Sie mit dem Begleitfachstudium beginnen, am Anfang der Vorlesungszeit beim Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsamt registrieren.

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