Formale Schritte zu Beginn des Studiums
Zu Beginn Ihres Studium müssen Sie sich offziell bei der Universität einschreiben, um ordentliche*r Student*In der Universität Bonn zu werden. Zudem müssen Sie einmalig die "Zulassung zur Bachelorprüfung" beim wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsamt beantragen, bzw. wenn Sie im Begleitfach studieren, sich registrieren lassen.
Einschreibung
Mit der Einschreibung werden Sie ordentlicher Student bzw. ordentliche Studentin der Universität Bonn. Die Einschreibung findet im Studierendensekretariat, Poppelsdorfer Allee 49, 53113 Bonn, statt.
Der Studiengang "B.Sc. Volkswirtschaftslehre" ist zulassungsfrei. Sie können sich unmittelbar online einschreiben. Der Begriff "Bewerberportal" auf der Webseite für die Einschreibung irritiert zunächst. Formal "bewerben" Sie sich, werden aber sofort zugelassen und Ihr Antrag auf Einschreibung wird entgegen genommen. Sobald der Semesterbeitrag bei der Universität eingegangen ist, wird Ihre Uni-ID aktiviert und Sie können auf das Serviceportal für Studierende zugreifen. Rechtlich gesehen erlangen Sie den Studierendenstatus ab dem 01.04. (Sommersemester) bzw. 01.10. (Wintersemester). Ab dann gilt auch erst Ihr Studentenausweis und das Semesterticket für den ÖPNV. Beides finden Sie in der "Uni Bonn App".
Bei den zulassungsbeschränkten Teilstudiengängen "Wirtschaftswissenschaften" (Zwei-Fach/Kern- und Begleitfach) erfolgt die Einschreibung, nachdem Sie einen Zulassungsbescheid mit Einschreibefrist (Zulassung im August, Einschreibung im September) erhalten haben.
Die für die Einschreibung notwendigen Dokumente finden Sie auf den Webseiten des Studierendensekretariates.